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Meinung

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Eine Übersetzung der niedersächsischen Schulgesetznovelle 2026

Von Michael Glaubitz ·

  • #Bildungspolitik
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„Mit dem neuen Schulgesetz geben wir Schulen zusätzliche Freiräume, stärken die Demokratie an unseren Schulen und sichern, dass künftig kein Kind mehr aufgrund von mangelndem Datenaustausch durch das Netz fällt.“

— Kultusministerin Julia Willie Hamburg, als das Kabinett den Entwurf am 7. Oktober 2025 in die Verbandsbeteiligung gab

Am 23. Juni 2026 ist die Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes in Kraft getreten (Nds. GVBl. 2026 Nr. 48). Ein knappes Jahr Anhörung liegt dazwischen, mehrere Landtags-Drucksachen, eine Synopse, ein Gesetzentwurf. Ich habe die Novelle nicht kommentiert. Ich habe übersetzt.


Was neu ist

Ein Auszug, ohne Häme, einfach der Inhalt: Grundschulen dürfen die Jahrgänge 1 bis 4 künftig als pädagogische Einheit führen. Oberschulen bekommen mehr Spielraum für jahrgangsübergreifenden Unterricht. Klassenräte werden verbindlich, ebenso Schülervertretungen an Grundschulen und Förderschulen. Die gymnasiale Oberstufe verliert ab 2027/28 ihre vorgegebenen Schwerpunkte zugunsten individueller Profilbildung. „Werte und Normen“ wird im Primarbereich verbindliches Fach. Distanzunterricht wird als gesetzliche Option verankert. Schulen tauschen künftig Daten mit den Jugendberufsagenturen aus, damit „kein Kind mehr durch das Netz fällt“. Schüler mit Lese-Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie erhalten Anspruch auf Nachteilsausgleich und Notenschutz. Kleine Schulen werden bei Schulvorstandsaufgaben entlastet. Private Schulen bekommen ab dem 1. August 2026 pauschale Zuschüsse für den Ganztagsausbau.

Das ist, für sich genommen, eine ordentliche Liste. Manches davon ist überfällig und wird von den Verbänden auch ausdrücklich begrüßt. Das Problem beginnt bei dem Wort, unter dem die Liste verkauft wird: Freiraum.


Eine Übersetzungstabelle

Ein Freiraum ist, formal betrachtet, etwas, das man ausfüllen darf. Ob er sich wie ein Geschenk oder wie eine zusätzliche Aufgabe anfühlt, hängt an einer einzigen Variablen, die im Gesetzestext an keiner Stelle vorkommt: der Zeit, die für das Ausfüllen zur Verfügung steht.

Formulierung im GesetzWas sie in der Praxis bedeutet
„Grundschulen können Jahrgänge 1–4 als pädagogische Einheit führen“Ein neues didaktisches Konzept entwickeln, Gesamtkonferenz überzeugen, Eltern informieren — freiwillig, aber ohne eine einzige zusätzliche Anrechnungsstunde dafür
„Klassenräte“ verbindlichEin neues Gremium, neue Sitzungstermine, neue Moderation, neue Protokolle — pro Klasse, pro Woche
„Mehr Gestaltungsspielraum für jahrgangsübergreifenden Unterricht“Stundenplanarchitektur, Differenzierungsmaterial für zwei bis drei Jahrgangsstufen gleichzeitig
„Aufhebung vorgegebener Schwerpunkte, individuelle Profilbildung“ ab 2027/28Jede Oberstufenkoordination baut ihr eigenes Kurssystem neu — mit dem bestehenden Personal
„Werte und Normen“ verbindlich im PrimarbereichEin neues Fach braucht neue Fachkräfte. Falls keine da sind, unterrichtet es, wer gerade Zeit hat
„Distanzunterricht als gesetzliche Option“Im Zweifel: Betreuung ersetzt Unterricht, rechtssicher

Jede Zeile links steht im Gesetz. Jede Zeile rechts steht nirgends — sie ergibt sich einfach daraus, dass ein Freiraum sich nicht von selbst füllt.


Was nicht drinsteht

Die GEW Niedersachsen hat die Novelle in ihrer Stellungnahme als „Licht und Schatten“ bezeichnet; der Bezirksverband Weser-Ems war deutlicher und sprach von „wenig Mut für Veränderungen“. Konkret fehlt: eine gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit als fester Bestandteil von Schule. Eine Ausweitung der Kompetenzen der Gesamtkonferenz — die Chance, „wieder Demokratie in der Schule zu leben“, sei vertan worden. Eine Überarbeitung von § 51, der Fortbildungszeit regelt und weiterhin nicht sicherstellt, dass Fortbildung in der Unterrichtszeit stattfinden kann. Förderschulen verlieren ihren Status als Förderzentren; die GEW warnt, betroffene Kolleginnen und Kollegen blieben ohne „fachspezifische Heimat“.

Beim begleitenden Ganztags-Erlass, der im selben Zeitraum verhandelt wurde, war der Ton der Verbände noch schärfer: Schulleitungs- und Grundschulleitungsverbände sowie die GEW warfen dem Ministerium vor, ihre Hinweise aus dem Anhörungsverfahren seien „nicht in das Papier eingeflossen“ — das gesamte Verfahren sei „Partizipationstheater“ gewesen.

Beteiligung fand also statt. Was aus ihr wurde, ist eine andere Frage.


Fazit

Nichts an dieser Novelle ist unehrlich formuliert. Freiraum steht für Freiraum, Wahlmöglichkeit für Wahlmöglichkeit, gelebte Demokratie für gelebte Demokratie — jedes Wort stimmt für sich. Nur die Größe, die daneben stehen müsste, damit man den Preis kennt, steht wieder nirgends: wie viele Stunden ein Kollegium für einen Klassenrat, ein neues Kurssystem, ein neues Fach eingeplant bekommt. Die Antwort ist dieselbe wie im Anfangsbrief: keine.

Der Stapel bekommt neue Blöcke. Diesmal heißen sie nur nicht Pflicht, sondern Freiraum. Am Gewicht ändert das nichts — nur daran, wie schlecht sich darüber beschweren lässt.


Grundlage: Nds. Schulgesetz i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 23.6.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 48); Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei vom 7.10.2025 zur Verbandsbeteiligung; Gesetzentwurf und Synopse des MK, Stand 1.10./7.10.2025; Stellungnahmen der GEW Niedersachsen und des GEW-Bezirksverbands Weser-Ems; taz-Bericht zum Ganztags-Erlass. Dieser Text ist als Meinungsbeitrag mit satirischer Zuspitzung gekennzeichnet; die zitierten Formulierungen aus Gesetz und Pressemitteilungen sind wörtlich, die Einordnungen in der rechten Spalte der Tabelle sind meine eigenen.