Meinung
Entlastung: 0
Eine Zählung zum niedersächsischen Schuljahresanfangsbrief 2026
Von Michael Glaubitz ·
- #Bildungspolitik
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Am 20. August 2026 hat die niedersächsische Kultusministerin den üblichen Brief an die Schulen geschickt. 1.306 Wörter, freundlich im Ton, ordentlich gemacht. Ich habe ihn nicht kommentiert, sondern gezählt.
Die Zählung
| Wort | Treffer |
|---|---|
| Stellen | 10 |
| digital | 4 |
| Dank | 4 |
| Ausstattung | 1 |
| Belastung | 0 |
| Arbeitszeit | 0 |
| Arbeitsbelastung | 0 |
| Entlastung | 0 |
| Bürokratie | 0 |
In einem Brief an die Lehrkräfte eines ganzen Bundeslandes, über die Arbeit an 890.000 Kindern und Jugendlichen, kommt das Wort Entlastung kein einziges Mal vor. Auch nicht Arbeitszeit, auch nicht Belastung.
Was stattdessen drinsteht
Es ist nicht so, dass der Brief nichts ankündigte. Er kündigt eine Menge an:
- den Beginn des Rechtsanspruchs auf Ganztag,
- die letzte Ausbaustufe der „Sicheren Basis“ mit insgesamt drei zusätzlichen Lernzeitstunden in der Grundschule,
- neue Erlasse für die Haupt-, Real- und Oberschulen,
- die Ausstattung des 7. Jahrgangs und der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten, danach jährlich aufsteigend,
- ein Bildungsverlaufsregister auf Grundlage des zum 1. August in Kraft getretenen neuen Schulgesetzes,
- einen Quereinstiegsmaster als Pilotprojekt in Lüneburg und Hildesheim,
- zwei neue Folgen des Ministerinnen-Podcasts.
Bei einem Punkt lohnt das Nachsehen: Das Bildungsverlaufsregister taucht weder im Gesetzentwurf noch in der konsolidierten Fassung des niedersächsischen Schulgesetzes auf. Es ist ein Vorhaben von Bund und Ländern und befindet sich im Planungsstadium. Angekündigt wird es trotzdem — und wenn es kommt, wird es Daten brauchen, die jemand erfassen muss.
Und es steht Gutes darin, das man nicht kleinreden sollte: rund 1.800 zusätzliche Lehrkräftestellen im Haushaltsplanentwurf, über 5.600 in dieser Legislaturperiode, dazu je 100 Stellen für Schulsozialarbeit in den Jahren 2027 und 2028, 100 Vollzeiteinheiten für die inklusive Beschulung, 42 für die berufsbildenden Schulen. Das ist mehr, als frühere Briefe zu bieten hatten, und es steht ehrlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtags.
Nur: Jeder einzelne Punkt dieser Liste bedeutet an den Schulen zusätzliche Arbeit. Kein einziger bedeutet weniger. Auch zusätzliche Stellen bedeuten zunächst Mehrarbeit — Einarbeitung, Anleitung, Koordination —, und sie bedeuten sie zuerst bei denen, die ohnehin schon koordinieren.
Belastung kommt vor. Als Kompliment.
Ganz fehlt das Thema nämlich nicht. Es kommt nur in einer bestimmten grammatischen Form vor. Die Umsetzung des Ganztags heißt „eine echte Mammutaufgabe“. Die Stellenschaffung war eine „Kraftanstrengung“. Es werde „sicher an einigen Stellen ruckeln“. Und viermal steht das Wort Dank.
Das ist alles nicht unaufrichtig. Es ist nur bemerkenswert, dass die Anstrengung der Lehrkräfte im gesamten Brief ausschließlich in derjenigen Form auftaucht, in der sie nichts kostet: als Lob. Als Größe, an der man rechnen müsste, kommt sie nicht vor. Es steht keine Zahl daneben. Es gibt keine.
Warum das kein Versehen ist
Bildungspolitik wird in Ankündigungen gehandelt, und Ankündigungen brauchen etwas Neues. Eine Entlastung ist aber definitionsgemäß nichts Neues, sondern das Wegfallen von etwas Altem. Sie lässt sich schlecht ankündigen, weil man dabei zugeben müsste, dass das Weggefallene vorher nötig schien. Sie hat keinen Termin, kein Band zum Durchschneiden und kein Foto.
Deshalb wachsen Aufgabenlisten nur in eine Richtung. Trägt man die Aufgaben auf, die einer Gymnasiallehrkraft in Niedersachsen seit den fünfziger Jahren zugewachsen sind, hat der Verlauf eine Eigenschaft, die jeder Mathematiklehrerin sofort auffällt: Er ist monoton. Es gibt keinen einzigen fallenden Abschnitt. Nichts, was einmal dazukam, ist je wieder verschwunden — nicht die Dokumentationspflichten, nicht die Förderpläne, nicht die Konferenzstruktur, nicht die Elternkommunikation, nicht die Gerätebetreuung, nicht die Plattformwechsel.

Ganz unten liegt das Amt von 1950 — unterrichten, korrigieren, an Konferenzen teilnehmen. Es ist bis heute die Bemessungsgrundlage: Die Regelstundenzahl von 23,5 gilt seit 1994. Einmal, 2014, wurde sie auf 24,5 angehoben; das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hob das ein Jahr später auf, weil die tatsächliche Belastung nie empirisch ermittelt worden war. Alles über dem untersten Block ist dazugekommen — die drei obersten sind die Ankündigungen aus dem Brief dieses Sommers.
Eine monoton wachsende Funktion auf einem beschränkten Definitionsbereich — der Arbeitswoche — konvergiert nicht. Sie stößt an den Rand.
Was ich mir gewünscht hätte
Keine Beschwerde, sondern eine Zahl. Man könnte jede angekündigte Maßnahme mit einer Angabe versehen, wie viele Arbeitsstunden sie eine Lehrkraft im Jahr kostet: bei der Ganztagsumsetzung, beim Bildungsverlaufsregister, bei der Geräteausstattung. Diese Schätzung wäre grob, sie wäre umstritten, und sie wäre trotzdem unendlich viel besser als die gegenwärtige Angabe, die lautet: keine.
Denn solange keine Zahl danebensteht, ist die Arbeitszeit von Lehrkräften der einzige Posten im Bildungswesen, der beliebig oft ausgegeben werden kann, ohne dass eine Kasse leerer wird. Man merkt es erst, wenn eine Quelle versiegt — und dann erfährt man es nicht aus dem Haushaltsplan, sondern aus dem Vertretungsplan.
Grundlage der Zählung ist der vollständige Brieftext ohne Briefkopf und Fußzeile; sie ist mit jeder Textsuche nachprüfbar. Rechtsgrundlagen der Grafik: NSchG, Nds. ArbZVO-Schule, Runderlasse im SVBl. Arbeitszeitwerte: Niedersächsische Arbeitszeitstudie 2015/2016, Universität Göttingen.
Belege zur Grafik „Der Stapel“ — aufklappen
Jede Jahreszahl wurde einzeln geprüft. Sechs Angaben einer früheren Fassung waren falsch und sind korrigiert. hoch = amtliche Primärquelle, mittel = Sekundärquelle oder Teilaspekt ungeklärt.
| Jahr | Eintrag | Beleg | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| 1974 | Gremien und Konferenzwesen | Erstes Nds. Schulgesetz v. 30.5.1974 (Nds. GVBl. 1974 S. 289), Abschnitt „Schulverfassung“ | mittel — das GVBl. 1974 war nicht einsehbar; die heutigen §§ 34–37 stammen aus der Fassung v. 3.3.1998 |
| 2000 | Vorgriffsstunde | § 5 Nds. ArbZVO-Schule: Gymnasien 1 Std. in 2000/01, 2 Std. 2001/02–2010/11 | hoch — 1998/99 ist der Startwert der anderen Schulformen |
| 2004 | G8 | Landtagsbeschluss Juni 2003, Umstellung zum Schuljahr 2004/05, erstes G8-Abitur 2011 | mittel-hoch |
| 2004 | Bildungsstandards | KMK-Beschluss MSA 4.12.2003, Primar/HSA 15.10.2004, Geltung ab 2004/05 | hoch — für die Oberstufe erst 2012 |
| 2005 | Schulinspektion | Kabinettsbeschluss 19.4.2005, NSchI ab 1.5.2005, bundesweit erstes Land | hoch |
| 2006 | Zentralabitur | eingeführt 2005/06, erste zentrale Prüfungen Frühjahr 2006 | hoch |
| 2006 | Kerncurricula | erste Kerncurricula für das Gymnasium 2006 im SVBl | hoch |
| 2006 | Dokumentation der Lernentwicklung | Pilotphase 2005/06, in Kraft 1.8.2006, aufsteigend ab Jg. 1 und 5 | hoch |
| 2007 | Schulvorstand, Budget | Gesetz zur Eigenverantwortlichen Schule v. 17.7.2006, für Schulen in Kraft 1.8.2007 | hoch |
| 2007 | Schulprogramm, interne Evaluation | § 32 Abs. 2 und 3 NSchG, Fassungsreihe ab 2007 | mittel |
| 2011 | Doppeljahrgang | zwei Jahrgänge legen 2011 gleichzeitig das Abitur ab | hoch |
| 2013 | Inklusion | Landtagsbeschluss 20.3.2012, in Kraft 1.8.2013, aufsteigend ab Jg. 1 bzw. 5 | hoch |
| 2014 | VERA 8 | RdErl. v. 17.7.2014, in Kraft 1.8.2014, im Jg. 8 verbindlich nur Mathematik | mittel — VERA lief bundesweit ab 2006/07, seit 2019 in Niedersachsen freiwillig |
| 2015 | G9 | NSchG-Änderung v. 3.6.2015, ab 2015/16 für Jg. 5–8, letztes G8-Abitur 2019 | hoch |
| 2015/16 | Sprachlernklassen | Sept. 2014: 118 Klassen → Beginn 2016/17: rund 630; rund 36.200 neu zugewanderte SuS in 15 Monaten; Förderstunden 37.000 → 58.500 | hoch — Rechtsgrundlage besteht seit dem Erlass v. 21.7.2005 |
| 2016 | Erste Hilfe, Brandschutz | RdErl. v. 27.6.2016: Ersthelferquote 50 %, Auffrischung alle 3 Jahre, jährliche Räumungsübung | hoch |
| 2016 | Sicherheits- und Gewaltprävention | Gem. RdErl. v. 1.6.2016, verpflichtendes schulisches Sicherheitskonzept | hoch |
| 2018 | DSGVO | Art. 37 DSGVO, anwendbar seit 25.5.2018 | hoch |
| 2018 | Berufliche Orientierung | RdErl. v. 17.9.2018: mindestens 25 Schultage ab Jg. 7 | hoch |
| 2019 | DigitalPakt, Medienbildungskonzept | DigitalPakt in Kraft 17.5.2019; Förderrichtlinie v. 8.8.2019 macht das Konzept zur Fördervoraussetzung | hoch bzw. mittel — Förder-, keine Rechtspflicht |
| 2020 | Corona | Rahmen-Hygieneplan ab 24.4.2020; Erlass v. 17.9.2020 zu Szenario B/C | hoch — einen dauerhaften Distanzunterrichts-Erlass gibt es nicht |
| 2021 | BNE, Demokratiebildung | RdErl. v. 1.3.2021 und v. 11.5.2021, beide in Kraft 1.6.2021 | hoch |
| 2022 | Dienstliche E-Mail | RdErl. v. 24.6.2022, in Kraft 1.8.2022 | hoch |
| 2023 | DaZ/DaB | RdErl. v. 1.12.2023, ersetzt die Sprachlernklasse durch Grund-, Aufbau- und Förderkurse | hoch |
| 2025 | Arbeitsschutz | RdErl. v. 6.2.2025, rückwirkend ab 1.1.2025, mit psychosozialen Belastungen | hoch — Grundpflicht aus § 5 ArbSchG seit 1996 |
| 2026 | Novelliertes Schulgesetz | beschlossen 23.6.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 48), in Kraft 1.8.2026 | hoch |
| 2026 | Digitale Endgeräte Jg. 7 | ab 2026/27 für Jg. 7 und Lehrkräfte, aufwachsend; rund 800 Mio. € bis 2031 | hoch — „Betreuung“ als Lehrkraftaufgabe ist eine Wertung, kein Gesetzesinhalt |
| 2026 | Fach „Christliche Religion“ | Runderlass v. 7.4.2026, Start 1.8.2026 in Jg. 1 und 5 | hoch |
| durchgehend | Ausstattungsmängel improvisieren | keine Rechtsgrundlage — daher der Vermerk „ohne Erlass“ | Erfahrungswert |
Basiswerte
| Angabe | Beleg | Sicherheit |
|---|---|---|
| Regelstundenzahl 23,5 seit 1994 | § 3 Abs. 2 Nr. 6 Nds. ArbZVO-Schule; Historie in Landtags-Drs. 17/1057 (1983 = 23, 1986 = 22,5, seit 1994 = 23,5) | hoch bzw. mittel-hoch für 1994 |
| Anhebung auf 24,5 zum 1.8.2014, 2015 aufgehoben | ÄndVO v. 4.6.2014; Nds. OVG, Urt. v. 9.6.2015 – 5 KN 148/14 u. a., Verstoß gegen die Fürsorgepflicht | hoch |
| 49:43 Std. IST, 46:38 Std. SOLL | Niedersächsische Arbeitszeitstudie 2015/2016, Universität Göttingen (Mußmann u. a.); Differenz +03:05; Grundschule 47:58, Gesamtschule 46:42 | hoch — 46:38 ist die schulformübergreifende Soll-Normwoche |
| 1999 Altersermäßigung gekürzt | zuvor 1 Std. ab 55 und 2 Std. ab 60; heute § 8 Nds. ArbZVO-Schule | hoch |
| 2005 Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen | bis 2003 noch 65 % eines Monatsbezugs, 2004 reduziert, ab 2005 entfallen | hoch |
| 2019 VERA 8 freigestellt | Niedersachsen ist seither das einzige Land mit optionaler Teilnahme | hoch |
Nicht öffentlich belegbar und deshalb gesondert zu behandeln: Korrekturtage im Abitur, gestrichene Dokumentationspflichten, Jahresbonus, angehobene Vergabegrenze.
Was denken Sie? Welche Aufgabe ist an Ihrer Schule zuletzt weggefallen — und wann war das? Ich bin ernsthaft neugierig, ob jemand ein Gegenbeispiel zur Monotonie hat.